In Deutschland unterliegt die Fahrausbildung einem klar definierten rechtlichen Rahmen. Ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis darf am motorisierten Straßenverkehr nicht teilgenommen werden, außer in Begleitung eines Fahrlehrers. Diese verantwortungsvolle Aufgabe bedarf einer entsprechenden Ausbildung und setzt das ständige Dazulernen voraus.
In Deutschland erhält nur derjenige einen Führerschein, der von einem Fahrlehrer in einer Fahrschule ausgebildet wurde. Eine Errungenschaft, ohne die die Verkehrssicherheit hierzulande nicht zu gewährleisten wäre.
Lebenslanges Lernen gilt im besonderen Maße für Fahrlehrer. Ihr Aufgabengebiet unterliegt ständigen Änderungen, die Auswirkungen auf ihr Handeln und somit auf die Ausbildung von Fahrschülern haben.
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Etwas zu verkaufen? Zum Beispiel ein Fahrzeug oder gleich eine ganze Fahrschule? Mitglieder inserieren an dieser Stelle kostenfrei ihre Angebote und Gesuche. Eine gute und günstige Möglichkeit Dinge zu inserieren.
Zur Unterstützung der Arbeit von Fahrlehrern wurden zahlreiche Materialien entwickelt. Die Hamburger Fahrlehrer Betreuungs GmbH als wirtschaftlicher Arm des Verbandes hält diese zum Kauf, aber teilweise auch kostenfrei vor.
Stets auf dem Laufenden zu sein, ist für Fahrlehrer essentiell. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es gut, Mitglied in einem Fahrlehrerverband zu sein. Er informiert zeitnah und stets gut recherchiert.
Im Jahr 1952 gründeten einige besonders engagierte Fahrlehrer ein eigenes Versicherungsunternehmen. Die Finanzierung gelang mit eigenen privaten Mitteln der Gründungsmitglieder. Heute ist die Fahrlehrerversicherung VaG (Verein auf Gegenseitigkeit) vom Markt nicht mehr wegzudenken.