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Fahrlehrer werden

Fahrlehrer werden

In Deutschland erhält nur derjenige einen Führerschein, der von einem Fahrlehrer in einer Fahrschule ausgebildet wurde. Eine Errungenschaft, ohne die die Verkehrssicherheit hierzulande nicht zu gewährleisten wäre. Durch sie sind hohe Standards gesteckt, die von den Fahrlehrern mit Leben gefüllt werden. Ein Anspruch, der eine gute Fahrlehrerausbildung und viel persönliches Engagement voraussetzen.

Die Tugenden eines Fahrlehrers kann man wie folgt zusammenfassen:

  • Einfühlungsvermögen
  • Verständnis
  • Fachkompetenz
  • Offenheit
  • Geduld.

Fahrlehrer benötigen zudem pädagogisches Geschick, müssen zuhören und auch einmal trösten können.

Berufsausbildung

Ist dies genau das, was Sie auszeichnet oder spielen Sie schon mit dem Gedanken, Fahrlehrer zu werden? Hier finden Sie ein paar Eckpunkte zum Beruf:

Grundvoraussetzungen

Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber

  1. mindestens 21 Jahre alt ist,
  2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  6. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  7. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  9. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 FahrlG bestanden hat und
  10. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung beträgt für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse

  1. BE mindestens zwölf Monate
  2. A zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens einen Monat,
  3. CE oder DE zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens zwei Monate.

Die Ausbildungsfahrschulen in Hamburg, die dem Fahrlehrerverband angehören, finden Sie hier.

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Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hat eine Zusammenstellung aller rechtlichen Grundlagen veröffentlicht.

Wir beraten Sie gerne

Was bringt der Beruf mit sich? Gibt es derzeit Bedarf an Fahrlehrern? Wo ist eine Ausbildungsfahrschule zu finden? Antworten auf diese und andere Fragen helfen maßgeblich bei der Entscheidung Fahrlehrer zu werden oder lieber nicht. All diese Dinge können wir, die Vertreter des Berufsstandes, umfassend beantworten. Und das zudem ganz unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Es finden regelmäßig Online-Infoveranstaltungen statt.

Die Informationsveranstaltungen finden online via Zoom statt.
Den nächsten Termin inkl. der Möglichkeit sich anzumelden, finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Wir beginnen jeweils um 10.00 Uhr und haben inkl. der Beantwortung von Fragen ca. 1 1/2 Stunden eingeplant.