Im Jahr 1952 gründeten einige besonders engagierte Fahrlehrer ein eigenes Versicherungsunternehmen. Die Finanzierung gelang mit eigenen privaten Mitteln der Gründungsmitglieder.
Heute ist die Fahrlehrerversicherung VaG (Verein auf Gegenseitigkeit) vom Markt nicht mehr wegzudenken. Sie ist nahe am Berufsstand und deckt zahlreiche Risiken ab, an die andere Versicherer nicht einmal denken.
Der persönliche Umgang mit den Versicherungsnehmern ist nur ein Merkmal, das die Fahrlehrerversicherung auszeichnet. In den einzelnen Landesagenturen, die den Fahrlehrerverbänden angeschlossen sind, stehen kompetente, freundliche Mitarbeiter Rede und Antwort. Die Direktionsbeauftragten betreuen die Mitglieder zudem vor Ort.
Auch für die rund um die Uhr Information ist ein Portal geschaffen worden. Auf der Seite www.fv.de findet man alle Versicherungssparten, die dazugehörigen Bedingungen und Tarife leicht verständlich erklärt. Selbst die Errechnung eines Beitrages ist sehr einfach möglich. Zudem hat jeder Versicherungsnehmer der FV die Möglichkeit unter Meine FV auf seine Verträge, Rechnungen und andere Dokumente online zuzugreifen.
Nach der Satzung können sich als Mitglieder des Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit (VG) versichern: