Der Führerschein im Wandel der Zeit
Derzeit existieren mehr als 100 unterschiedliche Führerscheindokumente in Europa. Alleine in Deutschland haben der alte graue “Lappen”, neben dem rosa Führerschein und dem EU-Führerschein im Scheckkartenformat Bestand. Hinzu kommen noch Fahrerlaubnisse, die aus Kriegszeiten sowie jene, die aus der DDR stammen.
Grauer Führerschein | Rosa Führerschein | Kartenführerschein | BF17 Prüfbescheinigung |
Quelle: DVR Mediathek | Quelle: BMVBS |
Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Inhaber dieser alten Dokumente einen Umtausch in den aktuellen EU-Kartenführerschein vorgenommen haben. Mit dem Umtausch sind keine weiteren Pflichten, wie beispielsweise eine Gesundheitsprüfung oder gar eine erneute Prüfung verbunden. Lediglich das Dokument Führerschein muss getauscht werden. Nur so kann eine europaweite Einheitlichkeit erzielt werden.
Diese Gestalt hat er seit dem 19.01.2013 angenommen. Er hat bestimmte Sicherheitsmerkmale, die seinen Vorgängern fehlten. Das Scheckkartenformat macht ihn handlich, sodass er in nahezu jedes Portemonnaie passt.
Die Vorderseite enthält folgende Daten:
1. | Name |
2. | Vorname |
3. | Geburtsdatum und -ort |
4a. | Ausstellungsdatum der Karte |
4b. | Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins |
4c. | Name der Ausstellungsbehörde |
5. | Nummer des Führerschein |
6. | Lichtbild des Inhabers |
7. | Unterschrift des Inhabers |
8. | Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen |
9. | Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde |
Die Rückseite enthält folgende Daten:
9. | Sämtliche Fahrerlaubnisklassen |
10. | Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. |
11. | Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen |
12. | Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form |
13. | Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland |
14. | Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) |