In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen. Zusätzlich können Fahrberechtigungen noch durch Schlüsselzahlen erweitert oder eingeschränkt werden. Die Erlaubnis auch schwerere Anhänger mitzuführen, wird durch das jeweilige E hinter der eigentlichen Fahrerlaubnisklasse gekennzeichnet. Da kann man schon einmal den Überblick verlieren.
Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wird durch das Dokument Führerschein nachgewiesen. Die Fahrerlaubnis gilt mit Aushändigung des Führerscheines als erteilt. Längst nicht jeder, der im Besitz eines Führerscheines ist, besitzt auch eine gültige Fahrerlaubnis. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, aber der Führerschein noch nicht bei der zuständigen Stelle abgegeben wurde.
Unter diese Klasse fallen nahezu alle Personenkraftwagen und Kleintransporter. Unter Kraftfahrzeugen im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) versteht man nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg,
Fahrzeugkombinationen,
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L
Unter diese Fahrerlaubnisklassen fallen mittlerweile auch Fahrzeuge, die nicht mehr viel mit Motorrädern zu tun haben. Unter anderem auch drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) unterscheidet zwischen Krafträdern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern. Zudem werden die Begriffe Leichtkraftfahrzeug und motorisierte Krankenfahrstühle aufgeführt.
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Außerdem berechtigt
Hierunter fallen die leichteren und schweren Nutzfahrzeuge. Der Fahrerlaubnisbereich teilt sich in Fahrzeuge mit und ohne Anhänger. Sie beginnt bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und endet im Regelfall bei 20.000 kg. In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) tauchen Begriffe wie Zugmaschine, Sattelzugmaschine und selbstfahrende Arbeitsmaschine auf.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A,
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,
Fahrzeugkombinationen,
Außerdem berechtig
Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Besondere Ansprüche werden an die Fahrer von Bussen gestellt. Schließlich transportieren sie keine Waren, sondern Menschen. Auch hier wird in Solofahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unterteilt.
Zudem wird auch, wie bei den Lkw-Klassen in der Größe, in diesem Fall u.a. in der Anzahl der zu befördernden Personen unterschieden. So gibt es kleinere Busse mit bis zu 16 Fahrgästen und die größeren Busse, in denen mehr als 16 Personen befördert werden dürfen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
Außerdem berechtigt
In der Land- und Forstwirtschaft kommen hauptsächlich Spezialfahrzeuge zum Einsatz, die für die zu verrichtenden Arbeiten geschaffen sind und weniger der reinen Fortbewegung dienen.
Zugmaschinen,
Zugmaschinen
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Langsame Kraftfahrzeuge mit einer niedrigen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit dürfen ohne Fahrerlaubnis geführt werden. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein (außer bei Krankenfahrstühlen) und das Fahrzeug bedienen können.
Zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen gehören
Schlüsselzahlen haben Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis!
Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen.
Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.
Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil).
Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten.
Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig erfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch.
Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheins ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.