Was bringt mir die Mitgliedschaft in einem Fahrlehrerverband?
Diese Frage hat sich die Mehrzahl der Fahrlehrer bereits beantwortet und ist dem freiwilligen Zusammenschluss von Fahrlehrern in Hamburg beigetreten. Sie wissen, dass die gewählten Vertreter des Verbandes ihre Interessen vertreten und ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Was alles zum Umfang der Mitgliedschaft gehört, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.
Nur eine starke berufsständische Vertretung findet Gehör und kann die Richtung vorgeben. Ohne die Arbeit der Fahrlehrerverbände und der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände hätten wir immer noch die Laienausbildung, würden Fahrlehrer nicht in die Berufskraftfahrer-Qualifikation eingebunden sein, würden Fahreignungsseminare nur von Psychologen durchgeführt, um nur einige Beispiele zu nennen.
Mit den Jahren hat der Fahrlehrerverband Hamburg e.V. sich den verschiedenen Facetten des Berufs angepasst. Folglich bietet der Verband für nahezu alle Bedürfnisse eine eigene Möglichkeit der Mitgliedschaft.
Auf Antrag kann ein Fahrlehrer mit Fahrlehrerschein dem Verband beitreten. Voraussetzung ist, dass er die Satzung anerkennt und sich dieser unterwirft.
Für noch nicht ganz Entschlossene, bietet der Verband die Möglichkeit sich für ein Kalenderjahr von den Vorteilen der Verbandsmitgliedschaft überzeugen zu lassen. Diese Art beinhaltet außer dem Stimmrecht alles, was ein „normales“ Mitglied auch erhält.
Ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12….) Schnuppermitglieder: € 85,00
Damit nicht alle Informationen in einen Haushalt doppelt fließen, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei angestellten Familienangehörigen eines Mitgliedes entsprechend anzupassen. Dies ist mit einem Beitragsnachlass verbunden.
Damit wir verdiente Kolleginnen und Kollegen nicht nach der Abgabe ihres Fahrlehrerscheines verlieren, können diese im Verband, auch ohne die Lizenz, verbleiben. Der Beitrag ist auch hier ermäßigt.
Durch die vielschichtigen Kontakte, die durch die aktive Vertretung der Mitglieder entstehen, kam immer wieder die Frage auf, auch ohne Fahrlehrerschein dem Verband Unterstützung zukommen zu lassen. Diesem Anliegen trägt der Verband mit seiner Mitgliedschaft für Fördermitglieder Rechnung. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
Außenstehende, die dem Verband oder dem Berufsstand außerordentliche Dienste geleistet haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Ehrenmitglieder unterliegen nicht der Beitragspflicht und haben kein Stimmrecht.
Mitglieder, die mindestens 10 Jahre dem Vorstand angehört haben, können zum/zur Ehrenvorsitzenden gewählt werden. Er/sie unterliegt nicht der Beitragspflicht. Aufgabe des Ehrenvorsitzenden ist es, bei Bedarf, den Verband nach außen zu repräsentieren und dem Vorstand als Berater zur Verfügung zu stehen.
Jeder Fahrlehrer kann die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Hamburg beantragen.
Laden Sie sich das Beitrittsformular (64kb, PDF) herunter, es ist elektronisch ausfüllbar.
Bitte beachten Sie die Satzung des Fahrlehrerverbandes e. V..