Lebenslanges Lernen gilt im besonderen Maße für Fahrlehrer. Ihr Aufgabengebiet unterliegt ständigen Änderungen, die Auswirkungen auf ihr Handeln und somit auf die Ausbildung von Fahrschülern haben.
Eine Fortbildung zielt auf jene Qualifikationen ab, die bereits in der Fahrlehrerausbildung erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert und den rechtlichen und technischen Entwicklungen angepasst werden. Für Fahrlehrer besteht auch aus diesem Grund eine gesetzlich geregelte Fortbildungspflicht (§ 53 FahrlG). Um weiterhin Fahrschüler ausbilden zu dürfen, müssen sie dieser nachkommen.
Der Fahrlehrerverband bietet das ganze Jahr über Veranstaltungen an, die nach dem Fahrlehrergesetz als Fortbildung anerkannt sind. Dabei werden immer die aktuellsten Themen behandelt und kompetente Referenten eingeladen. Der Praxisanteil wird in der Regel sehr hoch gehalten. Vielleicht liegt der Zufriedenheitsgrad der Teilnehmer auch deshalb bei über 90%.
Noch im Jahr 2025 finden folgende Veranstaltungen statt:
Laden Sie sich das Anmeldeformular herunter, es ist elektronisch ausfüllbar.
Dieses können Sie uns gerne via eMail zukommen lassen.
Der Fortbildungsumfang ist mit mindestens drei Tagen alle vier Jahre festgelegt. Davon abweichend können die drei Tage auch gesplittet werden. Dann sind jedoch vier Tage innerhalb von vier Jahren zu absolvieren. Zahlreiche Fahrlehrer sind auf einen jährlichen Turnus umgestiegen. So sind sie immer auf dem Laufenden und müssen nicht gleich für drei Tage aus dem Betrieb heraus.
Seit 2018 hat der Gesetzgeber eine Bonusregelung eingeführt. Wer als Fahrlehrer auch die Qualifikation als Ausbildungsfahrlehrer und/oder Seminarleiter besitzt, erhält unter bestimmten Umständen einen Bonustag auf die allgemeine Fortbildung. Nähere Informationen sind im Mitgliederbereich dieser Homepage hinterlegt.
Zum besseren Verständnis hat der Fahrlehrerverband Hamburg e.V. ein ca. siebenminütiges Video erstellt, das die wichtigsten Sachverhalte hierzu erläutert.